Pavel Efimenko Haustechnik
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Haftungsausschluss für den Werkzeugverleih

Dieser Haftungsausschluss regelt die Haftung zwischen Pavel Efimenko Haustechnik (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter im Zusammenhang mit der Anmietung von Werkzeugen, Maschinen und Zubehör. Er ist Bestandteil eines jeden Mietvertrags und gilt mit Übergabe des Mietgegenstands als anerkannt.

1. Eigenverantwortliche Nutzung

Die Nutzung des angemieteten Werkzeugs erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung des Mieters. Der Mieter bestätigt mit der Übernahme des Geräts, dass er

  • volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig ist,
  • körperlich und gesundheitlich in der Lage ist, das Gerät sicher zu bedienen,
  • nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen,
  • über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt oder die kostenfreie Einweisung des Vermieters in Anspruch genommen und verstanden hat,
  • die mitgelieferte Bedienungsanleitung sowie die Sicherheitshinweise des Herstellers vor der Nutzung gelesen und verstanden hat.

2. Haftungsausschluss

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter, Dritten oder Sachen während oder durch die Benutzung des angemieteten Werkzeugs entstehen. Dies betrifft insbesondere:

  • Personenschäden des Mieters und seiner Helfer,
  • Sachschäden am Eigentum des Mieters oder Dritter (z. B. an Gebäuden, Möbeln, Leitungen),
  • Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Verzögerungsschäden und sonstige mittelbare Schäden,
  • Schäden durch unsachgemäße Bedienung, fehlende persönliche Schutzausrüstung (PSA), Missachtung der Sicherheitshinweise oder Eingriff Dritter,
  • Schäden durch nicht erkannte verdeckte Leitungen, Rohre, Bewehrungen oder Bauteile.

Vom Haftungsausschluss unberührt bleibt die Haftung des Vermieters für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

3. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich,

  • das Werkzeug ausschließlich für den vorgesehenen Verwendungszweck und im Rahmen der Herstellerangaben einzusetzen,
  • geeignete persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, Gehörschutz, Staubmaske, Sicherheitsschuhe, Handschuhe etc.) zu tragen,
  • vor jedem Einsatz Leitungen, Rohre und tragende Bauteile mittels geeigneter Ortungsgeräte zu prüfen,
  • die Arbeitsumgebung abzusichern und Dritte fernzuhalten,
  • das Werkzeug pfleglich zu behandeln und im gereinigten, betriebsbereiten Zustand zurückzugeben,
  • Schäden, Verluste oder Auffälligkeiten unverzüglich dem Vermieter zu melden.

4. Schäden am Mietgegenstand

Für während der Mietzeit am Werkzeug verursachte Schäden, Verlust oder Diebstahl haftet der Mieter in voller Höhe. Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten sowie ein eventuell entstehender Mietausfall werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Eine private Haftpflichtversicherung des Mieters wird empfohlen.

5. Zustand des Werkzeugs

Alle vermieteten Geräte werden regelmäßig nach DGUV V3 geprüft und in betriebsbereitem, funktionsfähigem Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Gerät bei Übergabe auf offensichtliche Mängel zu prüfen und Beanstandungen vor Inbetriebnahme zu melden. Mit der Inbetriebnahme gilt das Gerät als mangelfrei übernommen.

6. Besondere Bestimmungen für Baugerüste

Bei der Anmietung eines Baugerüsts gelten zusätzlich die folgenden Bedingungen:

  • Das Gerüst darf ausschließlich durch fachlich geeignete Personen aufgebaut, umgebaut oder abgebaut werden. Die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers ist zwingend einzuhalten.
  • Sofern der Vermieter Aufbau-Hilfe leistet, ersetzt diese keine offizielle Aufstellungs- bzw. Tauglichkeitsprüfung. Die Verantwortung für die Standsicherheit, Verankerung und Lastverteilung am konkreten Einsatzort trägt der Mieter, sofern keine schriftliche Beauftragung mit der vollständigen Gerüstaufstellung erfolgt ist.
  • Der Mieter ist für die Einhaltung der zulässigen Belastungsklasse, der Geländer- und Seitenschutzpflichten gemäß DGUV-Information 201-011 sowie für die Absturzsicherung verantwortlich.
  • Vor jeder Benutzung ist eine Sichtprüfung durch den Mieter vorzunehmen. Beschädigte oder fehlende Bauteile sind sofort zu melden; das Gerüst ist bis zur Mängelbeseitigung außer Betrieb zu nehmen.
  • Witterungseinflüsse (Sturm, Eis, Schneelast) sowie Veränderungen am Untergrund liegen im Verantwortungsbereich des Mieters. Bei Windgeschwindigkeiten über 72 km/h ist die Nutzung untersagt.
  • Eine Weitervermietung oder Überlassung an unbefugte Dritte ist ausgeschlossen.

Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Aufbau, Überlastung, Eigenumbau, Witterungsversagen oder Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten entstehen. Im Übrigen gelten die Regelungen aus den Abschnitten 1–5 dieses Haftungsausschlusses entsprechend.

7. Begleitung & Baubegleitung

Im Rahmen unserer Leistung „Begleitung“ erhalten Sie fachliche Beratung. Diese Beratung ersetzt nicht Ihre Eigenverantwortung als ausführende Person. Die Verantwortung für die Ausführung der Arbeit verbleibt beim Mieter, sofern nicht ausdrücklich eine Beauftragung des Vermieters mit der Ausführung schriftlich vereinbart wurde. Eine offizielle Inbetriebnahme oder Abnahme durch den Vermieter erfolgt ausschließlich nach gesonderter Beauftragung.

8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).

9. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts seines Aufenthaltsstaates gewährte Schutz entzogen wird.

Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis der Sitz des Vermieters in 41516 Grevenbroich. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Vermieter

Pavel Efimenko Haustechnik
Inhaber: Pavel Efimenko
Dinkelstr. 18, 41516 Grevenbroich
E-Mail: haustechnik.pe@gmx.de
WhatsApp: Chat starten

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Moderne Haustechnik aus einer Hand – mit professioneller Begleitung Ihrer Projekte. Für Privatkunden, Gewerbe und Bauträger in Grevenbroich und ganz NRW.

USt-IdNr.: DE328392943

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Begleitung & Verleih

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